Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, familienrechtliche und erbrechtliche Sachverhalte einer ersten Einordnung zu unterziehen und daraus Handlungsschritte abzuleiten.
Sie werden befähigt, die grundlegenden rechtlichen Beurteilungen im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung bzw. mit Lebenspartnerschaft und deren Auflösung vorzunehmen und kennen die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses einschließlich des grundgesetzlich garantierten Elternprivilegs.
Sie kennen die grundlegenden Voraussetzungen der das Eltern-Kind-Verhältnis flankierenden Rechtsinstitute, der Annahme als Kind sowie der Vormundschaft und Pflegschaft.
Die Studierenden sind in der Lage, die Voraussetzungen und Wirkungen eines Erbfalls zu beurteilen. Sie kennen die grundsätzliche Unterscheidung zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge und können grundlegende Überlegungen zur Erbenhaftung und ihrer Begrenzung anstellen. Sie sind mit den verschiedenen Formen letztwilliger Verfügung einschließlich des Vermächtnisses vertraut und wissen um die Bedeutung eines Erbscheins.