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Fernstudium mit Behinderung?

Selbstverständlich!

Studieren mit Handicap | WINGS-Fernstudium
Anke Zacher

Anke Zacher

Ihre Ansprechpartnerin

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Neue Möglichkeiten – auch dank Onlinestudium

Wir wissen: Studieren mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung ist oft eine große Herausforderung. Mit uns können Sie sie meistern – auch und gerade im Fern- und Onlinestudium. Wir stehen hinter Ihnen und schaffen in vielen Fällen individuelle Lösungen, damit Sie Ihr Bildungsziel erreichen können. Kommen Sie auf uns zu. Wir schauen dann gemeinsam, wie Ihr Studium realisierbar ist, sodass Sie einerseits nicht benachteiligt werden, andererseits aber auch die Anforderungen der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnungen erfüllt werden.  

"Niemand darft wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes)

Studieren mit Handicap | WINGS-Fernstudium
Tanja Techentin Master Digital Commerce, Marketing & Psychology

Nach meiner Online-Ausbildung zur Bürokauffrau war es aufgrund meines körperlichen Handicaps schwierig, einen Job zu finden. Die erfolglose Suche brachte mich zum Nachdenken und so entschloss ich mich, beruflich eine andere Richtung einzuschlagen - ein Studium. Mir war es sehr wichtig, dass das Studium vom Aufbau und Ablauf her einem Präsenzstudium möglichst ähnlich ist. Bei meiner Suche bin ich dann auf die WINGS aufmerksam geworden und war sofort begeistert.

Praktikantin im Online-Marketing Absolventin Bachelor Marketing & Studierende Master Digital Commerce, Marketing & Psychology
Interview

Denn: Studierende mit Beeinträchtigungen müssen inhaltlich die gleichen Leistungen nachweisen, wie ihre Kommilitonen ohne Beeinträchtigung. Um dabei eine Chancengleichheit zu gewährleisten und den Mehraufwand an Zeit und Energie auszugleichen, gibt es den Nachteilsausgleich.

Der Nachteilsausgleich ist gesetzlich verankert. Er ist keine Bevorzugung, sondern ermöglicht es Studierenden mit Behinderungen, an Prüfungen mit gleichen Chancen wie nicht eingeschränkte Kommiliton:innen teilzunehmen und dort ihr ganzes Fachwissen abzurufen und darzustellen. Der Nachteilsausgleich beinhaltet dafür je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung eine oder mehrere individuelle Maßnahmen, um diese auszugleichen, z.B. verlängerte Schreibzeiten bei Klausuren, individuelle Pausenzeiten oder technische Hilfen. Er wird von den Prüfer:innen berücksichtigt und darf die Bewertung einer Prüfungsleistung nicht beeinflussen.

Die Gründe, die einen Nachteilsausgleich rechtfertigen, sind vielfältig. Sie wissen am besten, was Sie auf welche Art und Weise in Ihrer Leistungsfähigkeit einschränkt. Kommen Sie daher bitte rechtzeitig vor den ersten Prüfungen mit Ihrem Anliegen auf uns zu, sodass wir Sie dahingehend beraten können. Bitte scheuen Sie sich nicht – klare Worte sind wichtig! 

  • Welche Einschränkung haben Sie genau?
  • Wie beeinträchtigt es Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit oder in der Durchführbarkeit Ihres Studiums? (z.B bei baulichen Hürden o.Ä)
  • Welche Maßnahmen wären für Sie hilfreich? 

Um über einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu entscheiden, benötigen wir entsprechende Nachweise. Dies können z.B. qualifizierte ärztliche Atteste, Gutachten oder Bescheide der Kranken- oder Rentenversicherungsträger/des Versorgungsamtes sein, die zusätzlich die genauen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit beschreiben.

WICHTIG: Das Attest muss eine Beschreibung Ihrer Beeinträchtigung aus ärztlicher Sicht enthalten, welche die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Dabei orientieren wir uns im Allgemeinen an der Definition von Behinderungen des § 2 Absatz 1 Sozialgesetztbuch (SBG IX). Das qualifizierte ärztliche Attest muss die sich daraus ergebende Einschränkung der Leistungsfähigkeit bezogen auf Ihre Studien- und Prüfungsleistungen beschreiben. Die Angaben müssen für den medizinischen Laien verständlich sein. Die Diagnose allein begründet nicht ohne Weiteres einen Nachteilsausgleich – es kommt immer auf die individuellen Auswirkungen und die Gegebenheiten Ihres Studiums an. Je präziser die Informationen und Belege sind, desto besser können individuelle Maßnahmen für den Nachteilsausgleich festgelegt werden.

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Studiums mit allen notwendigen Nachweisen eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Studiengangskoordination oder an das Zulassungs- und Prüfungsamt für Fernstudienangelegenheiten. Diese beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

Die WINGS arbeitet in allen Fragen des Nachteilsausgleichs eng mit der Behindertenbeauftragten der Hochschule Wismar und dem Prüfungsausschuss für Fernstudienangelegenheiten zusammen. Gemeinsam setzen wir alles daran, allen Studierenden der Hochschule Wismar gleiche Chancen für das Erreichen ihres Studienziels zu ermöglichen.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu einem Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung