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Was kostet ein Fernstudium?
Finanzierung & Förderungen

Studium finanzieren | WINGS-Fernstudium
Claudia Gasch

Claudia Gasch

Ihre Ansprechpartnerin

+49 3841 753 5856 Anfrage per E-Mail +49 152 2715 9234

Fernstudium finanzieren

Ein Fernstudium klingt gut, die Finanzierung ist aber noch unklar? Tatsächlich müssen die meisten unserer Studieninteressierten den finanziellen Rahmen für sich erst einmal abstecken und nach möglichen Unterstützungen und Förderungen schauen. Die gute Nachricht: Es gibt in Deutschland viele Förderangebote und Finanzierungshilfen, ganz besonders für die berufsbegleitende Bildung. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte aufgelistet, die Sie beachten sollten, wenn es um ein Fernstudium und Finanzen geht. 

Fair und transparent

Bevor Sie sich für ein Fernstudium entscheiden, sollten Sie sich mit sämtlichen anfallenden Kosten genau auseinandersetzen. Bei WINGS sind die Semesterkosten fair und transparent ausgezeichnet - eines unserer Qualitätsmerkmale.

Frau sitzt am Laptop und Handy | WINGS-Fernstudium

Der Semesterbeitrag von WINGS beinhaltet folgende Leistungen:

  • Studienmaterialien
  • Lernplattform mywings & Studien- App
  • Variable Prüfungstermine » an unseren Standorten in Deutschland und Österreich, bzw. weltweit
  • Live-Tutorien
  • Videovorlesungen
  • Präsenzveranstaltungen an Ihrem Studienstandort
  • Zugang zu Online-Bibliotheken
  • Bachelor/Master-Thesis & Kolloquium
  • Persönliche Studienbetreuung

Wichtig zu wissen: Nicht enthalten sind die Kosten für die An- und Abreise zu den Prüfungsterminen und Präsenzseminaren sowie ggf. anfallende Beträge für die Unterkunft vor Ort.

How to do

Wie überzeuge ich meinen Chef:in, mich zu unterstützen?

Viele Firmen sind durchaus offen für Weiterbildungen bei ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Es lohnt sich also, zunächst bei Kolleg:innen und der Personalabteilung vorzufühlen, wie in Ihrem Unternehmen die Einstellung dazu ist. Erkundigen Sie sich auch nach einem günstigen Zeitpunkt, die Frage nach der Förderung zu stellen – am besten bevor es in die Jahresplanung der Budgets geht.

Unternehmen sind oft bereit, Maßnahmen zu zahlen oder zu unterstützen, wenn sie gut zur Aufgabenbeschreibung der Stelle passen oder diese erweitern. Manche Firmen nutzen die Chance, so ihre Mitarbeiter:innen längerfristig an das Unternehmen zu binden. Eine Weiterbildung kann auch eine Belohnung sein – anstelle einer Gehaltserhöhung etwa.

Stellen Sie eine Mappe mit Infomaterial zusammen, die Sie vorlegen können. Hier sollten die Inhalte, der Anbieter, der zeitliche Aufwand und die Kosten dargestellt sein. In unseren Infobroschüren finden Sie einen guten Überblick über diese Themen. Bereiten Sie sich auf u.a. diese Fragen vor:
Welches Wissen erwerben oder vertiefen Sie?
Welche neuen Kompetenzen besitzen Sie danach? Streichen Sie die neuen Kenntnisse heraus.
Wie profitiert Ihr Unternehmen von Ihrer Weiterbildungsmaßnahme?

  • Welche Prozesse oder Aufgaben werden durch Ihre Fortbildung effektiver erledigt?
  • Welche positiven Veränderungen bringt die Fortbildung Ihrem Team?
  • Führt die Weiterbildung dazu, dass Sie vielseitiger oder woanders einsetzbar sind?
  • Können durch Ihr neues Know-how Ressourcen eingespart werden, die bisher ausgelagert werden müssen?
Deutschlandstipendiatin Lara Wahl berichtet über ihre Erfahrungen im Fernstudium BWL bei WINGS

Um bei der Finanzierung des Studiums entspannter und generell unabhängiger sein zu können, habe ich mich für das Förderprogramm Deutschlandstipendium entschieden."

Lara Wahl aus Hannover IT-Consultant und Deutschland-Stipendiantin 2019
Interview
Julius Bugai erhält die Förderung durch das Deutschlandstipendium

Vom Deutschlandstipendium habe ich über jemanden aus meiner Lerngruppe und die WINGS Website erfahren. Ich dachte, ich versuche es mal und bewerbe mich – mehr als schiefgehen kann es ja nicht. Aber es hat geklappt, darüber freue ich mich sehr."

Julius Bugai aus Dachau Produktionstechniker
Interview
Rebecca Zinke berichtet über ihre Erfahrungen im Fernstudium IT-Forensik bei WINGS

Der Studiengang ist außerordentlich nützlich für meine berufliche Karriere. Viele Gespräche mit Polizisten und auch Anwälten zeigen, dass der Bachelor IT-Forensik eine sehr schöne Schnittstelle zwischen beiden Feldern darstellt."

Rebecca Zinke Deutschlandstipendiatin
Ivo Bergk über sein Fernstudium Sportmanagement bei WINGS

Als ich den Brief in der Hand hielt, dachte ich noch an eine Absage. Nach Öffnung war die Freude natürlich riesengroß. Das anschließende Abendessen hat gleich viel besser geschmeckt und wurde mit einem Eisbecher zur Feier des Tages abgerundet. Die Unterstützung hilft mir wirklich sehr. Ich bin dankbar und freue mich sehr, dass ich ein Deutschlandstipendium erhalten habe."

Ivo Bergk (Deutschlandstipendiat 2018) absolvierte den Bachelor Sportmanagement bei WINGS
Interview
Dana Storch WINGS-Fernstudium Deutschlandstipendium

Das berufsbegleitende Fernstudium an der WINGS fordert mich neben meinem Vollzeitjob sehr und ich muss es komplett aus eigener Tasche stemmen. (...) Beim Stöbern auf der Homepage der Hochschule Wismar bin ich dann auf das Deutschlandstipendium aufmerksam geworden.

Dana Storch aus der sächsischen Schweiz Referentin Zentrales Asset Management Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Interview

Vergünstigungen

Welche finanziellen Vorteile kann ich nutzen?

Sie haben bereits ein Studium oder eine Weiterbildung bei uns gemacht und interessieren sich für ein weiteres Programm? Dann können Sie sich auf unseren Alumni-Rabatt in Höhe von 10 Prozent auf jede weitere Weiterbildung und jedes weitere Studium freuen.

Sobald Sie im Fernstudium an der Hochschule Wismar immatrikuliert sind, können Sie generelle Ermäßigungen und Rabatte für Studierende nutzen, wie z. B. günstigere Zeitungsabonnements, Bahntickets und Software. Bitte beachten Sie hierbei die geltenden Altersbeschränkungen für Studierende.

Bei uns können Sie den Semesterbeitrag ganz bequem in 2 Teilbeträgen zahlen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer monatlichen Ratenzahlung (zzgl. Ratenzahlungsgebühr). Bitte geben Sie uns im Zulassungsantrag zum Fernstudium einen entsprechenden Hinweis. Auch bei den Weiterbildungen ist eine Ratenzahlung möglich.

Studieren ab 179 EUR mtl.

Ratenzahlung möglich

Diverse Fördermöglichkeiten

Steuerlich absetzbar

10 % Rabatt für WINGS-Alumni

Der Staat unterstützt Sie

Welche länderübergreifenden Förderungen gibt es?

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sichergestellt werden, dass junge Erwachsene einer Ausbildung ihrer Wahl nachgehen können, auch wenn dies die finanzielle Situation ihrer Eltern nicht zulässt. Gefördert werden bis zu 934 EUR monatlich, wobei in der Regel die Hälfte zurück­gezahlt werden muss.

Wer wird gefördert?

  • Bachelor-Studierende unter 30 Jahren
  • Master-Studierende unter 35 Jahren (nur Vollzeit)
  • das Erststudium
  • primär Vollzeitstudiengänge

Mehr Infos:

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine finanzielle Unterstützung unabhängig vom Einkommen. Beantragt werden kann der Kredit – ohne Sicherheiten – fürs Erst- und Zweitstudium, postgradual sowie bei Promotion. Der
Kreditnehmende kann zwischen einer flexiblen monatlichen Auszahlungs­rate bis zu 650 EUR wählen. Der Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG und mit dem Bildungs­kredit.

Wer wird gefördert?

  • Studierende einer staatlichen und  staatlich anerkannten Hochschule max. 44 Jahren
  • Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert

Mehr Infos:   

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Otto Benecke Stiftung e. V. die Aufwendungen von Weiterbildungsmaßnahmen für junge Spätaussiedler:innen und junge ausländische Zuwanderer und Zuwanderinnen. Dabei werden sowohl die Kosten, die durch die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium anfallen, als auch die Kosten, die währen des Studiums entstehen, gefördert. Ziel ist es, Asylberechtigte durch Bildungsmaßnahmen besser zu integrieren.

Mehr Infos:  

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Berufserfahrenen mit zwei Förderprogrammen:

  • „Das Weiterbildungsstipendium“, fördert Absolvierende von dualen Studiengängen und Ausbildungen unter 25 Jahren, die ihren beruflichen Horizont durch eine Weiterbildung erweitern wollen. Durch das Stipendium kann eine Weiterbildungsmaßnahme von bis zu drei Jahren finanziert werden.
  • „Das Aufstiegsstipendium“ soll vor allem Frauen und Männer mit Berufserfahrung ansprechen, die hoch motiviert sind, ein Studium anzufangen, um so ihre beruflichen Optionen und damit ihre Auf­stiegschancen zu verbessern.

Personen, die berufsbegleitend studieren, können jährlich bis zu 2.700 EUR Zuschuss ­erhalten.

Mehr Infos:

Der Bildungskredit ist ein Darlehen des Bundes und richtet sich an Vollzeitstudierende, die mindestens das erste Jahr des Bachelorstudiums bestanden haben. Auf diese Weise soll die Ausbildung ­gesichert, bezieh­ungsweise beschleunigt werden. Anders als beim BAföG wird der Kredit unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners gewährt. Das maximale Kreditvolumen beträgt 7.200 EUR über einen Zeitraum von 2 Jahren, wobei die Rückzahlung 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate beginnt.  

Wer wird gefördert?

Studierende unter 36 Jahren, die sich in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt befinden

  • Bachelor-Studierende müssen das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen ­haben
  • Master-Studierende müssen ein vorangegangenes, erfolgreiches Hochschulstudium vorweisen

Mehr Infos:  

Der Hildegardis-Verein fördert Frauen aller Altersstufen, Fachrichtungen und Nationalitäten. Der maximale Förderbetrag von 10.000 EUR soll dazu dienen, Familie und Beruf besser vereinen zu können und Frauen in ihren Stärken bekräftigen. Die Förderung endet mit Abschluss der Ausbildungszeit oder mit Erreichen des Maximalbetrags.

Wer wird gefördert?

  • Frauen mit christlicher Konfession
  • Studentinnen, Auszubildende oder Teilnehmerinnen einer bereits fortgeschrittenen Weiterbildung
  • Zusätzlich werden Studiendarlehen für Allein­erziehende gewährt

Mehr Infos:

www.hildegardis-verein.de
+ 49 228 9659-249
post@hildegardis-verein.de

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Deutschlandstipendium Studierende, die nicht nur gute Noten haben, sondern auch gesellschaftliches Engagement zeigen. Durch eine Unterstützung von 300 EUR monatlich sollen die Stipendiaten ihr Potenzial voll entfalten können. Die Unterstützung trägt zur einen Hälfte der Staat und zur anderen private Förderer. Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium läuft direkt über die zuständige Hochschule.

Wer wird gefördert?

Begabte und ambitionierte Studierende aller Fächer mit herausragenden ­Noten und gesellschaftlichem Engagement.

Mehr Infos:    

wings.de/deutschlandstipendium >

Oder direkt bei der Hochschule Wismar:

Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Die Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 EUR. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 744 EUR beziehen.
Wichtig: Die Förderung ist nur für Vollzeitstudierende möglich. Unsere reinen Onlinestudiengänge können in Vollzeit studiert werden.  Die WINGS Master­programme können nur in Teilzeit studiert werden.

Wer wird gefördert?

  • Studierende im Erststudium
  • Vollzeitstudierende

Mehr Infos:    

Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr ca. 1400 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen im Inland. Erwartet werden hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Themen Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbst­bestimmung und Gerechtigkeit.    

Wer wird gefördert?

  • Studierende
  • Promovierende

Mehr Infos:    

Die Hanns Seidel-Stiftung fördert den Akademikernachwuchs. Neben rein finanzieller Förderung gibt es viele ideelle Angebote und Möglichkeiten. Die Höhe des Stipendiums liegt für Studienstipendien bei max. 752 EUR monatlich zuzüglich einer Studienkostenpauschale von 300 EUR, für Promotionsstipendien bei max. 1.350 EUR monatlich zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 EUR. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig: Auch ein Masterstudium kann gefördert werden. Die Bewerbung muss jedoch noch vor Aufnahme des Studiums erfolgen, da die Mindestförderungsdauer vier Semester beträgt.

Wer wird gefördert?

  • Studierende
  • Promovierende

Mehr Infos:

Das Cusanuswerk ist ein Begabtenförderwerk, das als Mittlerorganisation der staatlichen Begabtenförderung besonders leistungsstarke und verantwortungsbewusste Studierende und Promovierende finanziell und ideell fördert.

Wer wird gefördert?

  • Katholische Studierende (in Vollzeit)
  • Katholische Promovierende (in Vollzeit)

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  

Das Evangelische Studienwerk fördert rund 1.500 Studierende und 300 Promovierende aller Studienfächer an Fachhochschulen und Universitäten in ganz Deutschland. Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Stipendium und Zugang zu einem umfassenden Bildungsprogramm.
Die finanzielle Förderung umfasst bei familienversicherten Studierenden bis zu 752 EUR monatlich zzgl. 300 EUR Studienkostenpauschale sowie weitere Leistungen, beispielsweise für Auslandsaufenthalte.

Wer wird gefördert?

  • Evangelische Studierende (in Vollzeit)
  • Evangelische Promovierende (in Vollzeit)

Mehr Infos:

Der Staat unterstützt Sie

Welche länderspezifischen Förderungen gibt es?

Viele Bundesländer bieten spezifische Förderungen für Studierende an. Etwa den ­Bildungsscheck, den Sie z. B. in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen beantragen können. Die Förderungen der Länder sind von den jeweils dafür vorgesehenen ­Fördertöpfen abhängig und unterliegen dementsprechend einem recht häufigen ­Wandel. Für eine Recherche zu länderspezifischen Fördermöglichkeiten in Ihrem ­Bundesland können Sie u. a. die unten aufgeführten Websites nutzen.

Der BFD unterstützt Sie

Gibt es eine besondere Förderung für Zeitsoldat:innen?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben und finanziert die staatlichen Online- oder Fernstudiengänge der WINGS. Die Bundeswehr-Universitäten haben Ihr Wunschstudium nicht im Portfolio? Dann ist vielleicht ein Master-, Bachelor- oder Diplom-Fernstudium etwas für Sie. So können Sie neue berufliche Chancen entdecken und sich rechtzeitig um die nötigen Zusatzqualifikationen kümmern. Die zeitliche und finanzielle ­Förderung ist von Ihrer Verpflichtungsdauer abhängig. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den BFD. Dort bekommen Sie eine Beratung, die individuell auf Sie zugeschnitten ist.

Weitere Infos unter:  fernstudium-bundeswehr.de >

WINGS Foto Redaktion Marvin Klaue

Für die Kostenübernahme waren nur ein kurzes Beratungsgespräch und ein Antrag notwendig. Seitdem strecke ich die Rechnungen vor und bekomme den Betrag rückwirkend wieder ausgezahlt, wenn ich das Semester erfolgreich absolviert habe."

Marvin Klaue Oberleutnant der Bundeswehr
Interview
Bewertungssiegel 2024 | WINGS-Fernstudium

Semesterbeiträge absetzen

Kann ich über die Steuer Geld zurückbekommen?

Sonderausgabenabzug für das Erststudium

Wer im Erststudium oder in der Erstausbildung ein zu versteuerndes Einkommen hat, kann die Kosten, die in der Ausbildungszeit anfallen, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Bildung als Werbungskosten absetzen

Die Kosten für ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Zweitstudium) können in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend ­gemacht werden.

Als Werbungskosten abgesetzt werden können:

  • Semesterbeiträge

  • Fahrtkosten (Bahnkarte, Benzin, ect.)

  • Arbeitsmittel (Bücher, Blöcke, Stifte)

  • Übernachtungskosten usw.

Zu beachten ist, dass dafür jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Für ausführliche Informationen zu Ihren steuerlichen Vorteilen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.