Vermittlung von Kenntnissen zu Straftatbestände, die typischerweise „mit“ dem Computer begangen werden (als Computerkriminalität im weiteren Sinne), z.B.: Betrug, unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels, Besitz und Verbreitung pornographischer Schriften, Anleitung zu Straftaten, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Nachstellung, Urheber-und Markenrechtsrechtsverletzung, Verrat von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen.
Verfolgbakeit der Delikte über die Grenzen des deutschen Hoheitsgebietes hinaus.
Qualifikationsziele
Befähigung dazu, die klassischen Delikte, die „mit“ dem Computer bzw. informationstechnischen Systemen begangen werden, zu erkennen.
Befähigung, die Verfolgbarkeit der Delikte über die Grenzen des deutschen Hoheitsgebietes hinaus abschätzen zu können.