Fernabsatzrecht - Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
IT-Vertragsrecht
Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Patentrecht, Arbeitnehmererfindungen, Besonderheiten beim Schutz von Computerprogrammen, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Markenrecht)
Datenschutzrecht
Wettbewerbsrecht
Domainrecht
Computerstraftaten
Qualifikationsziel:
Lernziel ist es, die Grundstrukturen des IT- und Computerrechts zu überblicken, rechtliche Probleme und Risiken von Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Rechtsgebiet zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Diese Kompetenzen sollen es den Studierenden erleichtern und ermöglichen, Fragen des IT- und Computerrechts offensiv, eigenverantwortlich und kompetent anzugehen.