Wirtschaftsrecht

Beschreibung:

Wirtschaftsrecht ist eine komplexe und zugleich faszinierende Disziplin des Wirtschaftslebens. Jedes wirtschaftliche Handeln kann nämlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgreich sein. Für den Betriebswirt sind daher exzellente Kenntnisse des Wirtschaftsrechts unerlässlich.

Das Fachgebiet des Wirtschaftsrechts umfasst Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens-recht,  Wirtschaftsvertragsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Vertragsgestaltung. Internationales recht, Europarecht und viele andere Rechtsgebiete mehr in einer für den Praktiker des Wirtschaftslebens sinnvoll und anwendungsorientiert zusammengeführten Kombination. Der Schwerpunktfach Wirtschaftsrecht ist deshalb eines der umfassendsten und fächerübergreifendendsten Gebiete der Betriebswirtschaftslehre und gibt die für den Wirtschaftspraktiker unbedingt erforderlichen vertiefenden Einblicke in gezielt ausgesuchte besonders praxisrelevante Themenfelder. Ziel:

 

Ziel:

Die Studierenden sollen die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen der behandelten Rechtsgebiete kennen und beherrschen lernen.  Dabei werden Sie befähigt, verschiedenste typische betriebs-wirtschaftliche Sachverhaltskonstellationen wirtschaftsrechtlich fundiert beurteilen und praxisgerecht lösen zu  können.

 

Prüfung:

Klausur (120 min) im Anschluss an die jeweilige Präsenzveranstaltung

Modulverantwortung