Um zur Weiterbildung Sachkunde Berufsbetreuung zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
allgemeine Hochschulreife
fachgebundene Hochschulreife
Fachhochschulreife
Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Fachwirt, Betriebswirt, Meister o. ä.) oder durch die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt Sie auch ohne allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Hochschulzugangsprüfung (HZP) – Voraussetzungen für die Teilnahme:
eine mindestens 2-jährige sachverwandte Berufsausbildung sowie