Bachelor
Fernstudium Rechtswissenschaft
Katja Bengtsson-Schmidt
Ihre Ansprechpartnerin
+49 3841 753 - 7872Zulassung zum Bachelor Rechtswissenschaften
Je nachdem, welche Vorkenntnisse und Abschlüsse Sie bereits mitbringen, bieten wir Ihnen 2 Optionen, sich ins Bachelorstudium Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte einzuschreiben. Option A bietet die Möglichkeit, direkt und berufsbegleitend in 8 Semestern den staatlichen Hochschulabschluss „Bachelor of Laws (LL.B.)“ zu erwerben. Wennn Sie die Aufstiegsfortbildung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ oder die Prüfung vor einer Rechtsanwaltskammer erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die Option B zur Verfügung und Sie können direkt im 4. Semester starten und somit Ihr Studium verkürzen.
Option A
Einstieg in das 1. Semester:
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife oder
-
durch Ablegen der Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Option B
Für den Einstieg in das 4. Fachsemester unter Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen der Aufstiegsfortbildung sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
1) Geprüfter Rechtsfachwirt mit Kammerprüfung
Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Kammerprüfung
oder
2) Aufstiegsfortbildung ohne abgeschlossene Kammerprüfung
Erfolgreicher Abschluss aller Module der Aufstiegsfortbildung ohne Kammerprüfung
sowie
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
- die erfolgreich abgeschlossene Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Rechtsfachwirt, Betriebswirt, Handelsfachwirt o.ä.) oder die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:
eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Direkt einsteigen und die Hochschulzugangsprüfung absolvieren
Über die Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester ins Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte einzusteigen und die HZP parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Wunschstudium starten können und keine Zeit verlieren. Alle in der Gasthörerschaft abgelegten Prüfungsleistungen werden nach bestandener HZP in der Haupthörerschaft kostenfrei anerkannt.
Empfehlung:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r und anschließend eine mind. halbjährige einschlägige Berufspraxis oder
eine mind. 6-jährige einschlägige Berufspraxis in einem Rechtsanwaltsbüro
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer nach dem 3. Semester:
Erfolgreicher Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r mit einer Berufspraxis von mind. 2 Jahren oder
ohne Abschluss dieser Berufsausbildung mit mind. 6-jähriger Berufspraxis in einer Anwaltskanzlei
» Bitte kontaktieren Sie unsere Studienberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu besprechen.