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Fernstudium für Zeitsoldaten
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Fernstudium für Zeitsoldaten | WINGS-Fernstudium
Claudia Gasch

Claudia Gasch

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BFD Förderung für SaZ

Bei der Versorgung von ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) sind die Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung die bedeutendsten Elemente und sollen die Eingliederung am Arbeitsmarkt sicherstellen. Grundsätzlich lässt sich die Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in die folgenden Bereiche unterteilen:

  • dienstzeitbegleitende Förderung
  • Förderung am Ende und nach der Dienstzeit
  • Eingliederung in das spätere Berufsleben nach der Dienstzeit

Die jeweilige Dauer und Höhe des Förderungsanspruches für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ist sehr individuell. Die Infos zu Ihren Ansprüchen können Sie beim Berufsförderungsdienst (BFD) erfragen.

WINGS Foto Redaktion Marvin Klaue

Für die Kostenübernahme waren nur ein kurzes Beratungsgespräch und ein Antrag notwendig. Seitdem strecke ich die Rechnungen vor und bekomme den Betrag rückwirkend wieder ausgezahlt, wenn ich das Semester erfolgreich absolviert habe."

Marvin Klaue Oberleutnant der Bundeswehr
Interview

Ihre Optionen

Bereits während der Dienstzeit besteht die Möglichkeit, Angebote der schulischen, allgemein- und fachberuflichen Bildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Da es sich hierbei um Ermessensförderung handelt besteht kein Rechtsanspruch. Unterschieden wird zwischen internen und externen dienstbegleitenden Maßnahmen. Interne Maßnahmen sind bspw. Kurse und Vorträge, die der BFD in Kooperation mit Trägern der beruflichen Aus- und Weiterbildung anbietet. Diese Veranstaltungen finden meist im Rahmen von Blockveranstaltungen oder nach Dienstschluss statt. Externe Maßnahmen sind all jene Veranstaltungen, die der BFD nicht im Rahmen der internen Maßnahmen anbietet.

 

Der Anspruch auf Förderung richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

  • Sie haben einen Anspruch auf Förderung bei Ablauf der Dienstzeit (§ 54 Abs. 1 SG) und bei Beendigung des Dienstes aufgrund einer Dienstunfähigkeit (§ 55 Abs. 2 SG)
  • Der Anspruch richtet sich nach der Länge Ihrer Dienstzeit 
  • Bei einer Förderung während der Dienstzeit erhalten Sie weiter Ihre Bezüge

Herzstück der Förderung ist die berufliche Bildung. Dazu zählen fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Auch Umschulungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen werden gefördert. Vom BFD können Ausbildungskosten übernommen werden zu denen u.a. Lehrgangs- und Studiengebühren, Kosten für Ausbildungsmittel sowie Beiträge zur Krankenversicherung zählen.
Wichtig: Erst bei einer Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren besteht ein Anspruch auf Förderung.    

 

Zusammen mit den zuständigen Arbeitsagenturen unterstützt der BFD ehemalige SaZ bei der Eingliederung in das zivile Berufsleben. Ziel hierbei ist, dass die ausscheidenden SaZ rechtzeitig auf die Arbeitsaufnahme bzw. auf die Maßnahmen der beruflichen und/oder schulischen Bildung vorbereitet werden. Die Geförderten erhalten bspw. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Einarbeitungszuschuss, Zuschüsse zu den Kosten für Vorstellungsreisen, Berufsorientierungspraktika u.v.m..

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Berufsförderungsdienstes.

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